Mitgliedschaft beim ASKÖ Linz-Steg
Durch die Mitgliedschaft erwirbst Du nicht nur gewisse Rechte sondern auch Pflichten. Die Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags und die Akzeptanz der Vereinsstatuten sind die wesentlichsten.
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag wird am Beginn eines Sportjahres, unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft, zur Gänze fällig.
Nach Anmeldung bzw. dann jährlich zu Beginn des Sportjahres wird ein Erlagschein per Post zugesandt.
Bei allen Einzahlungen bitte unbedingt die Mitgliedsnummer angeben.
Vereinstatuten
Die wesentlichen Rechte eines Mitgliedes sind das Recht auf Teilnahme und Stimme bei der Generalversammlung, das Recht der Teilnahme an den Trainingsveranstaltungen des Vereins sowie die Nutzung der Vereinssportanlage.
Zu den Pflichten eines Vereinsmitglieds gehören die Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages sowie die Wahrung und Achtung des Vereinszweckes sowie der Statuten, die mit Abschluss der Mitgliedschaft akzeptiert werden.